Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Anerkennung“
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* Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten. | * Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten. | ||
* Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden. | * Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden. | ||
* Studierende und | * Studierende und Studieninteressiert müssen durch geschultes Personal proaktiv und flächendeckend im Zusammenhang mit Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen beraten werden. | ||
* Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden. | * Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden. | ||
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen. | * Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen. | ||
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden. | * In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden. | ||
Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben. | |||
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden. | * Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden. | ||
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden. | * Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden. | ||
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen. | * Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen. |