Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Anerkennung

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Die 49,0.te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich dem Positionspapier: Anrechnung<sup>1</sup> und Anerkennung<sup>2</sup> an.
<small>1 - Außerhochschulische Leistungen, die in das Studium eingebracht werden</small>
<small>2 - Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, die in das aktuelle Studium eingebracht werden</small>
= Positionspapier: Anrechnung und Anerkennung =
= Positionspapier: Anrechnung und Anerkennung =


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* Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten.
* Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten.
* Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden.
* Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden.
* Studierende und Studieninteressierte müssen durch geschultes Personal proaktiv und flächendeckend im Zusammenhang mit Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen beraten werden.
* Studierende und Studieninteressiert müssen durch geschultes Personal proaktiv und flächendeckend im Zusammenhang mit Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen beraten werden.
* Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden.
* Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden.
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden.
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden.
* Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben.
Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben.
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden.
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden.
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden.
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden.
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen.
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen.
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