Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Anerkennung

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* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden.
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden.
* Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben.
Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben.
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden.
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden.
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden.
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden.
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen.
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen.
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