Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Anerkennung“
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* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen. | * Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen. | ||
* In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden. | * In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die erworbenen Kompetenzen anhand der passenden Qualifikationsrahmen überprüft werden. | ||
Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch Anrechnung und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben. | |||
* Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden. | * Es müssen alle Stakeholder, insbesondere die Studierenden als maßgeblich Betroffene, im Prozess der Planung, Umsetzung genauso wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden. | ||
* Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden. | * Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger Weiterentwicklung genutzt werden. | ||
* Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen. | * Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Insbesondere der Einsatz von KI in Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist ungeeignet und daher abzulehnen. |