Bearbeiten von „KIF485:Resolutionentwürfe/Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Zoom

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In einer Kurzanalyse hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Berlin bereits gravierende Mängel in dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) von Zoom aufgezeigt und Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit geäußert.
In einer Kurzanalyse hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Berlin bereits gravierende Mängel in dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) von Zoom aufgezeigt und Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit geäußert.
Diese Kurzanalyse wurde von der LfDI dann in einer Analyse der ADVen weiterer Anbieter von Videokonferenzsoftware nochmals bestätigt<ref>https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf</ref>.
Diese Kurzanalyse wurde von der LfDI dann in einer Analyse der ADVen weiterer Anbieter von Videokonferenzsoftware nochmals bestätigt<ref>https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf</ref>.
Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum Privacy Shield hat sich hier die datenschutzrechtliche Situation noch einmal verschärft.
Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum PrivacyShield hat sich hier die datenschutzrechtliche Situation noch einmal verschärft.
Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt, laut eigener Aussage, unter das FISA-Abkommen, welches der DSGVO widerspricht.
Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt, laut eigener Aussage, unter das FISA-Abkommen, welches der DSGVO widerspricht.
Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale Leere ausgelöst.
Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale Leere ausgelöst.
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