Bearbeiten von „KIF485:Resolutionentwürfe/Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Zoom“
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In einer Kurzanalyse hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Berlin bereits gravierende Mängel in dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) von Zoom aufgezeigt und Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit geäußert. | In einer Kurzanalyse hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Berlin bereits gravierende Mängel in dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) von Zoom aufgezeigt und Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit geäußert. | ||
Diese Kurzanalyse wurde von der LfDI dann in einer Analyse der ADVen weiterer Anbieter von Videokonferenzsoftware nochmals bestätigt<ref>https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf</ref>. | Diese Kurzanalyse wurde von der LfDI dann in einer Analyse der ADVen weiterer Anbieter von Videokonferenzsoftware nochmals bestätigt<ref>https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf</ref>. | ||
Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum | Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum PrivacyShield hat sich hier die datenschutzrechtliche Situation noch einmal verschärft. | ||
Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt, laut eigener Aussage, unter das FISA-Abkommen, welches der DSGVO widerspricht. | Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt, laut eigener Aussage, unter das FISA-Abkommen, welches der DSGVO widerspricht. | ||
Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale Leere ausgelöst. | Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale Leere ausgelöst. |