KIF480:Resolutionsentwürfe:Prüfungen während der Corona-Pandemie

Aus KIF
Version vom 23. Mai 2020, 10:14 Uhr von 2a02:8108:96c0:7610::122a (Diskussion) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen wärend der Corona-Pandemie zur Zeit teilweise erhebliche Probleme auftrete…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die 48,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen wärend der Corona-Pandemie zur Zeit teilweise erhebliche Probleme auftreten. Sie fordert die Hochschulen auf für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Prüfungstermine werden möglichst frühzeitg, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden aktiv den Studierenden mitgeteilt.
  • Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich.
  • Studierende aus Risikogruppen und Studierende mit Konktakt zu Personen aus Risikogruppen werden besonders berücksichtigt und erhalten die Möglichkeit, von der vorgesehenen Prüfungsorganisation abzuweichen, wenn dies für ihren Schutz förderlich erscheint. Eine Einordnung erfolgt, solange die Hochschulen den Mehraufwand bewältigen können, ohne Nachweispflicht.
  • Prüfungstermine sind angemessen verteilt, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden, um die Prüfungslast zu reduzieren.
  • Alternative Prüfungsformen werden angeboten.

Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung besondere Anforderungen:

  • Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich werden ggf. Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt.
  • Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer oder eine kurzfristige, abgestimmte Verlegung des Prüfungstermin sind unbürokratisch möglich.
  • Freiversuche sind grundsätzlich wüschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung für Probleme dar. Soweit Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, sollte eine kurzfristige Prüfungswiederholung möglich gemacht werden.
  • Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass eventuelle Probleme von Studierenden verschuldet sind (Unschuldsvermutung).
  • Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds.
  • Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen.
  • Die Hochschule stellt den reibungslosen Ablauf und die zeitnahe Durchführung von Prüfungen auch solcher Studierender sicher, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen.

Weiterhin hält die KIF die folgenden Anforderungen fest, die auch über die Corona-Pandemie hinaus Beachtung finden sollen:

  • Die Diversität der Prüfungsformen wird erhöht. Neben traditionellen Klausuren und mündlichen Prüfungen zählen dazu im weiteren Sinne auch Portfolioprüfungen, Lerntagebücher, Hausarbeiten, Projektarbeiten und Open-Book-Klausuren, beispielsweise als Take-Home-Exam. Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Prüfungsformen ist wünschenswert.
  • Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden.