KIF480:Resolutionsentwürfe:Prüfungen während der Corona-Pandemie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie aktuell teilweise erhebliche Probleme auftreten. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie teilweise gravierender Bedarf zur Nachbesserung besteht. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
* Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt.
* Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt.
* Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich.
* Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich.
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* Prüfungstermine sind angemessen verteilt, um die Prüfungslast zu reduzieren, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden.
* Prüfungstermine sind angemessen verteilt, um die Prüfungslast zu reduzieren, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden.
* Alternative Prüfungsformen werden angeboten.
* Alternative Prüfungsformen werden angeboten.
* Chancengleichheit wird gewahrt.
* Den Studierenden soll durch eventuelle Einschränkungen kein Nachteil entstehen.
* Den Studierenden soll durch eventuelle Einschränkungen kein Nachteil entstehen.


Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung weitere besondere Anforderungen:
Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung weitere besondere Anforderungen:
* Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich werden ggf. Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt.
* Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich, insbesondere von Studierenden, werden Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt.
* Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich.
* Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich.
* Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit technische Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein.
* Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit technische Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein.
* Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass eventuelle Probleme von Studierenden verschuldet sind (Unschuldsvermutung).
* Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass die Studierenden das Fehlschlagen einer Übertragung zu verantworten haben (Unschuldsvermutung).
* Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds.
* Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds.
* Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen.
* Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen.
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* Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden.
* Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden.
* Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden.
* Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden.
'''Im Konsens angenommen'''

Aktuelle Version vom 24. Mai 2020, 08:53 Uhr

Die 48,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie teilweise gravierender Bedarf zur Nachbesserung besteht. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt.
  • Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich.
  • Studierende aus Risikogruppen und Studierende mit Kontakt zu Personen aus Risikogruppen werden besonders berücksichtigt und erhalten die Möglichkeit, von der vorgesehenen Prüfungsorganisation abzuweichen, wenn dies für ihren Schutz förderlich erscheint. Eine Einordnung erfolgt ohne Nachweispflicht, solange die Hochschulen den daraus resultierenden Mehraufwand bewältigen können.
  • Prüfungstermine sind angemessen verteilt, um die Prüfungslast zu reduzieren, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden.
  • Alternative Prüfungsformen werden angeboten.
  • Chancengleichheit wird gewahrt.
  • Den Studierenden soll durch eventuelle Einschränkungen kein Nachteil entstehen.

Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung weitere besondere Anforderungen:

  • Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich, insbesondere von Studierenden, werden Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt.
  • Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich.
  • Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit technische Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein.
  • Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass die Studierenden das Fehlschlagen einer Übertragung zu verantworten haben (Unschuldsvermutung).
  • Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds.
  • Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen.
  • Die Hochschule stellt den reibungslosen Ablauf und die zeitnahe Durchführung von Prüfungen auch solcher Studierender sicher, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen.

Weiterhin hält die KIF die folgenden Anforderungen fest, die auch über die Corona-Pandemie hinaus Beachtung finden sollen:

  • Die Diversität der Prüfungsformen wird erhöht. Neben traditionellen Klausuren und mündlichen Prüfungen zählen dazu etwa Portfolioprüfungen, Lerntagebücher, Hausarbeiten, Projektarbeiten und Open-Book-Klausuren, letztere beispielsweise als Take-Home-Exam. Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Prüfungsformen ist wünschenswert.
  • Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden.
  • Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden.


Im Konsens angenommen