Bearbeiten von „KIF480:Resolutionsentwürfe:Prüfungen während der Corona-Pandemie“
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Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie teilweise | Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie aktuell teilweise erhebliche Probleme auftreten. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind: | ||
* Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt. | * Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt. | ||
* Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich. | * Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich. |