Bearbeiten von „KIF480:Resolutionsentwürfe:Prüfungen während der Corona-Pandemie“
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* Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich. | * Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich. | ||
* Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit technische Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein. | * Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit technische Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein. | ||
* Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass | * Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass eventuelle Probleme von Studierenden verschuldet sind (Unschuldsvermutung). | ||
* Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds. | * Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds. | ||
* Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen. | * Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen. |