Bearbeiten von „KIF480:Resolutionsentwürfe:Prüfungen während der Corona-Pandemie“
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Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie teilweise | Die {{KIF|48,0}} stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie aktuell teilweise erhebliche Probleme auftreten. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind: | ||
* Den Studierenden entsteht durch eventuelle Einschränkungen ein geringstmöglicher Nachteil. | |||
* Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt. | * Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt. | ||
* Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich. | * Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich. | ||
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* Prüfungstermine sind angemessen verteilt, um die Prüfungslast zu reduzieren, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden. | * Prüfungstermine sind angemessen verteilt, um die Prüfungslast zu reduzieren, insbesondere soweit sie während des Semesters stattfinden. | ||
* Alternative Prüfungsformen werden angeboten. | * Alternative Prüfungsformen werden angeboten. | ||
Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung besondere Anforderungen: | |||
* Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich werden ggf. Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt. | |||
Für Prüfungen gelten bei Online-Durchführung | * Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer oder eine kurzfristige, abgestimmte Verlegung des Prüfungstermin sind unbürokratisch möglich. | ||
* Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich | * Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung für Probleme dar. Soweit Probleme auftreten, die nicht selbstverschuldet sind, sollte eine kurzfristige Prüfungswiederholung möglich gemacht werden. | ||
* Durch technische Probleme entsteht Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer | * Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass eventuelle Probleme von Studierenden verschuldet sind (Unschuldsvermutung). | ||
* Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Soweit | |||
* Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass | |||
* Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds. | * Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds. | ||
* Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen. | * Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen muss freiwillig, d.h. ohne zu erwartende negative Konsequenzen, erfolgen. | ||
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Weiterhin hält die KIF die folgenden Anforderungen fest, die auch über die Corona-Pandemie hinaus Beachtung finden sollen: | Weiterhin hält die KIF die folgenden Anforderungen fest, die auch über die Corona-Pandemie hinaus Beachtung finden sollen: | ||
* Die Diversität der Prüfungsformen wird erhöht. Neben traditionellen Klausuren und mündlichen Prüfungen zählen dazu | * Die Diversität der Prüfungsformen wird erhöht. Neben traditionellen Klausuren und mündlichen Prüfungen zählen dazu im weiteren Sinne auch Portfolioprüfungen, Lerntagebücher, Hausarbeiten, Projektarbeiten und Open-Book-Klausuren, beispielsweise als Take-Home-Exam. Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Prüfungsformen ist wünschenswert. | ||
* Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden. | * Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden. | ||
* Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden. | * Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden. | ||