KIF480:Resolutionsentwürfe:Partizipation und Nachteilsausgleich während Krisen

Aus KIF


  • studentische Beteiligung an der Entscheidung muss ermöglicht werden. Studierende müssen in die Lösungsfindung eingebunden werden
  • Ministerien müssen Verordnungen erlassen die Universitäten Handlungsspielraum geben um angemesen auf die Situation zu reagieren.
  • Kriesenstäbe dürfen keine Entscheidungen von demokratischen Gremien ersetzen.
  • Es sollten eine zentrale & pauschale Lösungen geben
  • Prüfungsämter dürfen keine technischen Hürden stellen zur Beantragung
  • Prüftungsämter sollen vorallen in Corona- bzw. Krisensemestern keine Entscheidungen gegen Studiernde treffen
  • Die Regelungen müssen für alle Prüfungsereignisse gelten, die während der Krise anfallen. Unabhängig davon wann die regulären Termine angesetzt wären.

Die 48,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Universitätsleitungen und Ministerien auf, studienerleichternde Maßnahmen während einer Krise[1] zu schaffen. Diese sollten eine Form von Freiversuchen beinhalten.

Begündung:

Zum Bestehen der Situation sollte das Miteiander im Vordergrund stehen. Die aktuelle Situation ist für alle Mitglieder der Universität eine Herausforderung. Daher erfordert es im Besonderen Maße Verständnis und Kompromissbereitschaft von allen Seiten um die best mögliche Lösung für die jeweilige Hochschulen zu finden. Regelungen die aufgrund der aktuellen Lage getroffen werden sind nicht als Bevorteilung der Studierenden gegenüber vergangener Semester zusehen, viel mehr handelt es sich um großflächige Nachteilsausgleiche für die erschwerten Bedingungen unter denen Studierende nun Prüfungen ablegen. Diese Nachteile entstehen unter anderem durch die veränderte Lehre, den Verlust von Jobs, dem Zusammenleben oder angehören einer Risikogruppe, sowie einer erhöhten emotionalen und psychischen Belastung. Jede*r Studierende ist auf eine oder mehrere Arten betroffen, man kann also keinesfalls von Einzelfällen sprechen. Daher braucht es Grundsätzliche Lösungen. Dies entlastet insbesondere die Verwaltung und Mitglieder der Universitäten die ohnehin im Besonderen Maße von der Situation betroffen und denen zusätzliche Hürden zum Vermeiden von Nachteilen nicht zumutbar sind.


[1]Dazu zählt auch eine Epidemie wie die Corona-Epidemie.