Bearbeiten von „KIF480:Resolutionsentwürfe:Partizipation und Nachteilsausgleich während Krisen“
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Die {{KIF|48,0}} fordert die Hochschulleitungen und | # Partizipation und Nachteilsausgleich während Krisen | ||
Die {{KIF|48,0}} fordert die Hochschulleitungen und Ministerien der Bundesländer auf, einen Nachteilsausgleich in Form von studienerleichternden Maßnahmen während einer Krise[1] für alle Studierenden zu schaffen, denen ein Nachteil entsteht. Diese müssen in Partizipation mit den Studierenden erarbeitet und eingeführt werden und sollten eine Form von Prüfungserleichterungen und Nachteilsausgleich beinhalten. | |||
[Alternativ | |||
Diese müssen unter Beteiligung und Mitspracherecht der Studierenden erarbeitet und eingeführt werden und sollten Prüfungserleichterungen und andere Formen des Nachteilsausgleichs umfassen. | |||
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== Politur - in Arbeit == | |||
Die {{KIF|48,0}} fordert die Hochschulen und Länder dazu auf, studienerleichternde Maßnahmen während einer Krise[1] zu schaffen. Diese sollten eine Form von Freiversuchen beinhalten. Daraus folgt: | |||
* studentische Beteiligung an der Entscheidung muss ermöglicht werden. Studierende müssen in die Lösungsfindung eingebunden werden | |||
* Ministerien müssen Verordnungen erlassen, die Hochschulen Handlungsspielraum geben um angemessen auf die Situation zu reagieren. | |||
* Krisenstäbe dürfen keine Entscheidungen von demokratischen Gremien ersetzen. | |||
* Es sollte eine zentrale und pauschale Lösungen geben | |||
[1]Dazu zählt auch eine Epidemie wie die Corona-Epidemie. | [1]Dazu zählt auch eine Epidemie wie die Corona-Epidemie. |