Bearbeiten von „KIF475:Resolutionen/Regelungen zur Prüfungsunfähigkeit“
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[[Datei:Symptompflicht.pdf]] | |||
Vorschlag der MeTaFa für eine einheitliche Resolution über mehrere BuFaTas. | |||
Resolution der KIF dazu: [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit]] | |||
== Resolution == | == Resolution == | ||
Die | Die {KIF|47,5}} schließt sich der folgenden Resolution an<ref>Unter der Voraussetzung der vorgenommenen Ersetzung von "Universitäten" zu "Hochschulen"</ref>: | ||
Wir fordern, dass zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit akzeptiert wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dabei einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen. | Wir fordern, dass zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit akzeptiert wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dabei einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen. | ||
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Die Nennung von Funktionsstörungen ist nur bei einem Nachteilsausgleich angemessen. Es liegt im Belieben der einzelnen Person solch einen Nachteilsausgleich zu beantragen und ein adäquater Nachteilsausgleich erfordert die Kenntnis des Nachteils. | Die Nennung von Funktionsstörungen ist nur bei einem Nachteilsausgleich angemessen. Es liegt im Belieben der einzelnen Person solch einen Nachteilsausgleich zu beantragen und ein adäquater Nachteilsausgleich erfordert die Kenntnis des Nachteils. | ||
<references /> | |||
'''Im Konsens angenommen''' (Die {{KIF|47,5}} schließt sich explizit nicht den Begründungen der gemeinsamen Resolution an.) | '''Im Konsens angenommen''' (Die {{KIF|47,5}} schließt sich explizit nicht den Begründungen der gemeinsamen Resolution an.) | ||
[[Kategorie:Resolution]] | [[Kategorie:Resolution]] |