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Die {{KIF|47,5}} fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt, wobei von Benachteiligungen betroffene Personen besonders zu berücksichtigen sind. Dieser hat folgende Aufgaben:
Die {{KIF|47,5}} fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt, wobei von Benachteiligungen betroffene Personen besonders zu berücksichtigen sind. Dieser hat folgende Aufgaben:
# Befassung mit allen Diskriminierungsangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft
# Befassung mit allen Benachteiligungssangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft
# Beratung und Unterstützung aller Mitglieder, Angehöriger und Organe der Hochschule sowie
# Beratung und Unterstützung aller Mitglieder, Angehöriger und Organe der Hochschule sowie
# Erarbeitung eines Awareness-Konzepts, welches von allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule durchzusetzen ist.  
# Erarbeitung eines Awareness-Konzepts, welches von allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule durchzusetzen ist.  

Version vom 2. November 2019, 19:34 Uhr

Awarenessarbeit an der Uni

Resolutionsentwurf

Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt. Dieser soll sich mit allen Diskriminierungsangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft, befassen. In der Zusammensetzung sind betroffene Personen besonders zu beachten. Die Hochschulen haben in diesem Zusammenhang Awareness-Konzepte zu erarbeiten, die von allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule durchgesetzt werden.

Des Weiteren fordert die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für grenzüberschreitendes Verhalten an allen Hochschulen. Diese Stellen sind von dem jeweiligen Bundesland zu bezahlen und haben Räumlichkeiten vor Ort an den Hochschulen. Hochschulen mit verschiedenen Standorten haben Beschwerdestellen mit Räumlichkeiten an allen Standorten. Die Beschwerdestellen sind mit Kompetenzen für Sanktionsmöglichkeiten gegenüber allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule auszustatten. Die Sanktionsmöglichkeiten sollen sowohl gegenüber Einzelpersonen als auch gegen Gruppen, Institute, Bereiche und Gremien vorhanden sein. Beschwerden können von allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule eingereicht werden. Eine Anonymität der Beschwerde ist zu ermöglichen.

Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert weiterhin, dass alle Fachschaften, unabhängig von ihrer Fächerzugehörigkeit eigene Strukturen für Awareness schaffen. Diese beziehen sich sowohl auf den studentischen Alltag als auch auf Veranstaltungen der Fachschaften. Hier ist auch ein besonderer Fokus auf den Umgang mit Studienanfänger*innen zu setzen. Dies ist jedoch ein zusätzlicher Teil zu den Strukturen der Hochschulen und ersetzt diese nicht.


Alternativ-Vorschlag aus dem AK Reso polieren

Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt, wobei von Benachteiligungen betroffene Personen besonders zu berücksichtigen sind. Dieser hat folgende Aufgaben:

  1. Befassung mit allen Benachteiligungssangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft
  2. Beratung und Unterstützung aller Mitglieder, Angehöriger und Organe der Hochschule sowie
  3. Erarbeitung eines Awareness-Konzepts, welches von allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule durchzusetzen ist.

Des Weiteren fordert die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für grenzüberschreitendes Verhalten an allen Hochschulen. Diese Stellen sind von dem jeweiligen Bundesland zu bezahlen und haben Räumlichkeiten vor Ort an den Hochschulen. Hochschulen mit verschiedenen Standorten haben Beschwerdestellen mit Räumlichkeiten an allen Standorten. Die Beschwerdestellen sind mit Kompetenzen für Sanktionsmöglichkeiten gegenüber allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule auszustatten. Die Sanktionsmöglichkeiten sollen sowohl gegenüber Einzelpersonen als auch gegen Gruppen, Institute, Bereiche und Gremien vorhanden sein. Beschwerden können von allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule eingereicht werden. Eine Anonymität der Beschwerde ist zu ermöglichen.

Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert weiterhin, dass alle Fachschaften, unabhängig von ihrer Fächerzugehörigkeit eigene Strukturen für Awareness schaffen. Diese beziehen sich sowohl auf den studentischen Alltag als auch auf Veranstaltungen der Fachschaften. Hier ist auch ein besonderer Fokus auf den Umgang mit Studienanfänger*innen zu setzen. Dies ist jedoch ein zusätzlicher Teil zu den Strukturen der Hochschulen und ersetzt diese nicht.

Protokoll

Protokoll/Ergebnispad


Ö

§42 UG

(1) An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

Kritikpunkte

  • "Hochschulen mit verschiedenen Standorten haben Beschwerdestellen mit Räumlichkeiten an allen Standorten" muss konkretisiert werden
  • Wie ist Standorte definiert? Standort = Campus / Stadt / Institut / Gebäude
  • Soll der Arbeitskreis auch etwas machen? Ergebnisse?
  • Grenzen sind sehr individuell? Gibt es hier was spezifischeres
  • Was für Sanktionen?
  • Werden Beschwerden geprüft? Wie ergeben sich aus Beschwerden Sanktionen? (Willkür vermeiden)
  • Gendersternchen bei "Studienanfänger*innen" vermeiden