Bearbeiten von „KIF475:Awarenessarbeit an der Uni

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Die {{KIF|47,5}} fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt, wobei von Benachteiligungen betroffene Personen besonders zu berücksichtigen sind. Dieser hat folgende Aufgaben:
Die {{KIF|47,5}} fordert die Gesetzgebung dazu auf, dass in den Landeshochschulgesetzen nach dem österreichischen Vorbild ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen festgeschrieben wird, der sich aus allen Statusgruppen der Hochschulen zusammensetzt, wobei von Benachteiligungen betroffene Personen besonders zu berücksichtigen sind. Dieser hat folgende Aufgaben:
# Befassung mit allen Benachteiligungsangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft
# Befassung mit allen Benachteiligungsangelegenheiten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, inklusive der sozialen Herkunft
# Beratung und Unterstützung aller Mitglieder, Angehöriger und Organe der Hochschule und der Studierendenschaft sowie
# Beratung und Unterstützung aller Mitglieder, Angehöriger und Organe der Hochschule sowie
# Erarbeitung eines Awareness-Konzepts, welches von allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule durchzusetzen ist.  
# Erarbeitung eines Awareness-Konzepts, welches von allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule durchzusetzen ist.  


Die {{KIF|47,5}} ruft weiterhin dazu auf, dass alle Studierendenvertretungen eigene Strukturen für Awareness schaffen. Diese beziehen sich sowohl auf den studentischen Alltag als auch insbesondere auf Veranstaltungen der Fachschaften. Hier ist auch ein besonderer Fokus auf die Studieneingangsphase zu setzen.
Des Weiteren fordert die {{KIF|47,5}} die Schaffung einer an der Hochschule unabhängigen Beschwerdestelle für Angelegenheiten wie beispielsweise Diskriminierung, übergriffiges Verhalten oder Stalking, an allen Hochschulen. Diese Stelle soll angemessen vor Ort vertreten sein und möglichst barrierefrei erreichbar sein. Die Beschwerdestellen sind mit Kompetenzen für Sanktionsmöglichkeiten gegenüber allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule auszustatten. Die Sanktionsmöglichkeiten sollen sowohl gegenüber Einzelpersonen als auch gegen Gruppen, Institute, Bereiche und Gremien vorhanden sein. Beschwerden können von allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule eingereicht werden. Eine Anonymität der Beschwerde ist zu ermöglichen.
 
Die {{KIF|47,5}} fordert weiterhin, dass alle Fachschaften, unabhängig von ihrer Fächerzugehörigkeit eigene Strukturen für Awareness schaffen. Diese beziehen sich sowohl auf den studentischen Alltag als auch auf Veranstaltungen der Fachschaften. Hier ist auch ein besonderer Fokus auf die Studieneingangsphase zu setzen.


== Protokoll ==
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