KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit

Aus KIF
Version vom 13. Juni 2019, 23:30 Uhr von 141.76.179.221 (Diskussion) (Resoentwurf angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche ohne Nennung der Diagnose(n) niedrigschwellig zu gewähren und dabei Empfehlungen von ausgewiesenen Expert*innen[1] zu folgen. Des weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.

Hiermit wollen wir die Resolution Annerkennung von psychischen Krankheiten der KIF 45,5 Anerkennung von psychischen Krankheiten bekräftigen, sowie uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ [1] anschließen.