KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit

Aus KIF
Version vom 14. Juni 2019, 15:17 Uhr von 141.76.179.221 (Diskussion) (Anmerkungen Resovorstellung eingearbeitet: Aufnahme ohne Nennung Symptome, freie Expertenwahl)

Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche ohne Nennung von Diagnose(n) oder Symptomen niedrigschwellig zu gewähren und dabei Empfehlungen von frei wählbaren, anerkannten Expert*innen[1] zu folgen. Des weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.

Hiermit wollen wir die Resolution Annerkennung von psychischen Krankheiten der KIF 45,5 Anerkennung von psychischen Krankheiten bekräftigen, sowie uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ [1] anschließen.