KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche ohne Nennung der Diagnose(n) niedrigschwellig zu gewähren und dabei Empfehlungen von ausgewiesenen Expert*innen<ref name="positionspapier">[https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“], Expert*innen nach Definition des Positionspapieres</ref> zu folgen. Des weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.
Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier" /> von der Schweigepflicht zu entbinden<ref name="kif420pruefungsunfaehigkeit" />.
Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können.


Hiermit wollen wir die Resolution Annerkennung von psychischen Krankheiten der KIF 45,5 [[KIF455:Anerkennung von psychischen Krankheiten|Anerkennung von psychischen Krankheiten]] bekräftigen, sowie uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ <ref name="positionspapier" /> anschließen.
Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.
 
Hiermit bekräftigen wir die [[KIF455:Anerkennung von psychischen Krankheiten|Resolution Anerkennung von psychischen Krankheiten]] der {{KIF|45,5}} und schließen uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ <ref name="positionspapier" /> an.
 
 
'''Im Konsens angenommen'''
 
== Referenzen ==
<references>
<ref name="positionspapier">Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“: [https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf] ([[:Datei:PsyFaKoChancengleichheit.pdf|Lokale Kopie]]), anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "ausgewiesene Expert*innen"</ref>
<ref name="kif420pruefungsunfaehigkeit"> vgl. [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit|Resolution Prüfungsunfähigkeit]] der {{KIF|42,0}}</ref>
</references>
 
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2019, 15:13 Uhr

Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal[1] von der Schweigepflicht zu entbinden[2]. Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können.

Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.

Hiermit bekräftigen wir die Resolution Anerkennung von psychischen Krankheiten der 45,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und schließen uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ [1] an.


Im Konsens angenommen

Referenzen[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“: https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf (Lokale Kopie), anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "ausgewiesene Expert*innen"
  2. vgl. Resolution Prüfungsunfähigkeit der 42,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften