Bearbeiten von „KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier" /> von der Schweigepflicht zu entbinden<ref name="kif420pruefungsunfaehigkeit" />. | Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier" /> von der Schweigepflicht zu entbinden<ref name="kif420pruefungsunfaehigkeit" />. | ||
Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | ||