KIF465:Resolutionen/Keine Beschneidung von Freiheitsrechten!: Unterschied zwischen den Versionen

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(add references (nichts gefunden zu "justizfreie inhaftierungen"), geschlechtergerechte sprache nach resolution kif405, formatierung)
(kein Unterschied)

Version vom 5. November 2018, 20:31 Uhr

Vor dem Hintergrund der in vielen Bundesländern anstehenden Reformen der Polizeigesetze fordert die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften die Mitglieder aller Landesparlamente dazu auf, sich für eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik im Bezug auf unsere Grundrechte einzusetzen und eine Beschneidung von Freiheitsrechten auszuschließen.

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften verurteilt eine weitreichende Überwachung der Gesamtbevölkerung, da diese jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin unter Generalverdacht stellt, und unter anderem der Unschuldsvermutung widerspricht. Alle Menschen haben das Recht, nicht unter dem Gefühl leiden zu müssen, ständig überwacht zu werden.

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ruft in diesem Zusammenhang die Resolution zu den Polizeigesetzen in Bayern und NRW in Erinnerung und lehnt insbesondere folgende Methoden ab, die unter anderem im CDU-Wahlprogramm im hessischen Wahlkampf[1] gefordert wurden:

  • die anlasslose und zeitlich uneingeschränkte Videoüberwachung öffentlicher Plätze
  • automatisierte Gesichtserkennung
  • Einsatz von Kennzeichenscannern und die Nutzung von LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung
  • Rasterfahndung
  • jeglicher Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung für Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz
  • IP-Tracking im Polizeieinsatz [2]
  • Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
  • verdachtsunabhängige Personenkontrollen
  • „justizfreie Inhaftierungen“ über einen längeren Zeitraum
  • Gegenangriffe auf Cyberattacken, sog. „Hack backs“ [3]


  1. https://www.cduhessen.de/data/documents/2018/09/10/310-5b969973c0331.pdf#page=29
  2. Mit IP-Tracking ist in diesem Kontext die Erhebung der IP-Adresse, unter der ein Betroffener auf bestimmte Angebote oder Dokumente über das Internet zugreift, gemeint. Dazu wird ein unsichtbares Bild in das Angebot integriert. Beim Aufrufen des entsprechenden Angebots wird das Bild automatisch nachgeladen. Dazu ist systembedingt die Übermittlung der IP-Adresse des Nutzers nötig. Dies wird unter anderem für die Steuerung personalisierter Werbung genutzt. Die Ermittlungsbehörden wollen damit die Identifizierung von Straftätern im Internet erreichen. Auf Grundlage dieser Daten kann im Anschluss dann eine Bestandsdatenauskunft beim Provider erfolgen." von: https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/polizei-und-justiz/ip-tracking-durch-ermittlungsbehörden
  3. "Von 'hack back' spricht man, wenn solche offensiven Cyber-Angriffe zur Bekämpfung von vorausgegangenen Cyber-Angriffen eingesetzt werden. Das NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence in Tallinn definiert in einer Studie diese responsiven Formen von Verteidigung 'as the protection of a designated Communications and Information System (CIS) against an ongoing cyberattack by employing measures directed against the CIS from which the cyberattack originates, or against third-party CIS which are involved.'" von: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/AP_Schulze_Hackback_08_2017.pdf

Im Konsens angenommen