KIF465:Kompensation von Gremienarbeit

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Link zum Pad; https://md.kif.rocks/kif465_gremienkompensation?both

Ablauf

1. Vorstellung der Arbeit, die in Göttingen passiert ist und den AK motiviert

2. Sammeln, was es gibt 3. Spezielle Notwendigkeiten in Informatik? Gibt es das, oder ist das so divers, wie zwischen Fakultäten?

Sammlung von verschiedenen Hochschulen

1. Aachen – In Regelstudienzeit kann man sich eine gewisse Anzahl an Credits streichen (es steht dann „Note Gestrichen“ im Notenspiegel). Pro zwei Semester Gremienarbeit wird dieser Zeitraum um ein Semester verlängert. 2. Ilmenau – eigentlich nichts, aber wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind (gewählt, min 1 Jahr, Workshops bei Sommerklausurtagung und Bericht) dann wird das als „Studium Generale“ angerechnet. Für jedes Jahr Gremienarbeit wird 1 Semester Langzeitstudiengebühren erlassen. 3. Darmstadt – Für bestimmte Gremien gibt es Sitzungsgeld. Weiteres unbekannt. 4. Bremen – Nicht sicher, ob es etwas festgehalten ist. Sobald man in universitäre Gremien oder zentrale organe der studierendenschaft gewählt ist, dann zahlt man nach einer Quote keine Langzeitstudiengebühren mehr. Für OPhasen o.ä. soll es AE geben, nur gibt es da leider bürokratische Hürden. Für die Orga bestimmter Veranstaltungen soll ein kleiner Text geschrieben werden und dafür kann man dann bei „Independend Studies“ CP dafür angerechnet werden. 5. Emden/Leer – Gar nichts. Wobei … es gibt bei manchen Menschen im AStA eine AE, abhängig nach Tätigkeit gibt es mehr oder weniger. Sonst gibt es nur eine Gremienbescheinigung, was bspw. für Bafög und Langzeitstudiengebühren relevant ist. Es gibt in manchen Fakultäten auch Social Credit Points für bestimmte Dinge, zB Berufungskommission oder Hilfe bei einer privaten Grillfeier. Es gibt bei manchen Fakultäten die Möglichkeit, die Regelstudienzeit von 7 auf 9 zu erhöhen, das ist auch mit dem Bafög geklärt. Als "flexible Eingangsphase" 6. Gießen – AStA-Referent*innen bekommen AE. 7. Lübeck – Gibt nichts. 8. Berlin (HU) – Für gewählte Gremien gibts Sitzungsgeld, mit Anwesenheitszettel. Für alles andere und so gibt es dann Credits. Man schreibt eine Arbeitsliste und schätzt die SWS ab. Das wird beim RefRat (AStA) eingeschickt, mit Bestätigungsmöglichkeit. Das wird dann bis zu 6CP pro Studium gut geschrieben. 9. Würzburg – Härtefallantrag für Fristverlängerungen und Regelstudienzeitverlängerung. 10. Leipzig – Anrechnung als Studium Generale. Bei einjähriger Gremientätigkeit kann die Regelstudienzeit um 1 Semester verlängert werden. Bei mehrjähriger Gremientätigkeit verlängerung um 3 Semester. Entsprechend wird das mit den Langzeitstudiengebühren verschoben.

Bei manchen Hochschulen werden die Hochschulsemester reduziert für Gremien reduziert. Niemand weiß, bei wem das so ist. An der HU Berlin gab es da wohl mal einen Fall. Evtl. an der TU Dresden...

Als Problem wurde durch den AK erkannt, dass die Studierenden auf eigene Kosten, eigene Zeit und ehrenamtlich in den Gremien sitzen, während alle anderen dafür bezahlt werden. (evtl mit Ausnahme einiger Promovierenden. Letzteres ist vermutlich hochschul- und finanzierungsabhängig)

=== Fünf Modelle: ===

1. Nichts 2. Geld 3. Credits 4. Anrechnungsmöglichkeiten in jeglicher Form 5. Verlangsamung oder Rücksetzung von Daten

=== Weitere mögliche Formen: ===

6. "Gremiensemester", d.h. weniger studieren müssen, weiter mit vollen Rechten immatrikuliert sein, aber dafür sich engagiert. Damit läuft auch die Semesterzahl langsamer. Das ist kein Teilzeitstudium!

   Man könnte auch Erstis opfern :see_no_evil: 

Regelungen sollten vorhanden sein, dezentral und gerecht geregelt sein.

**deutsches Studentenwerk**

https://www.studentenwerke.de/de/content/landesrechtliche-regelungen-nachteilsausgleiche-im-studium