KIF465:Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse II: Unterschied zwischen den Versionen
Aus KIF
Anno (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Resolution== Die {{KIF|46,5}} fordert den Gesetzgeber dazu auf das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-intern…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Resolution== | ==Resolution== | ||
Die {{KIF|46,5}} fordert den Gesetzgeber dazu auf das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen: | Die {{KIF|46,5}} fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen: | ||
* Für [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II]) | * Für [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II]) | ||
* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient | * Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient |
Version vom 3. November 2018, 00:18 Uhr
Resolution
Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:
- Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II)
- Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient
- Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen
- Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen
- Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten
Erläuterungen
- reale Bedingungen:
* Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort * familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz "hohem" Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen) * dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen * höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, ...
- einmalige Leistungen
* Semesterbeiträge * Semesterticket * Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc. * einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, ... * Erstausstattung * Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften * Umzugskosten
- Transparenz
* definiertere Richtlinien für die Bearbeitung * Statusabfrage / Meldung --> einheitlich in den BAföG-Ämtern * Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten * Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung
Verweis auf KOMET Reso