KIF465:Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse II: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,5}} fordert den Gesetzgeber dazu auf das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:
Die {{KIF|46,5}} fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:
* Für [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II])
* Für [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II])
* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient
* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient

Version vom 3. November 2018, 00:18 Uhr

Resolution

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:

  • Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II)
  • Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient
  • Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen
  • Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen
  • Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten

Erläuterungen

  • reale Bedingungen:
   * Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort
   * familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz "hohem" Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen)
   * dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen
   * höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, ...
   
  • einmalige Leistungen
   * Semesterbeiträge
   * Semesterticket
   * Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc.
   * einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, ...
   * Erstausstattung
   * Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften
   * Umzugskosten
  • Transparenz
   * definiertere Richtlinien für die Bearbeitung
   * Statusabfrage / Meldung --> einheitlich in den BAföG-Ämtern
   * Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten
   * Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung


Verweis auf KOMET Reso