Bearbeiten von „KIF465:Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse II

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==Resolution v1.0==
==Resolution==


Die {{KIF|46,5}} bestätigt die Resolution [[KIF460:Resolutionen/Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse|Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse]] und ergänzt diese um weitere Forderungen. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) in den im Folgenden genannten Belangen zu überarbeiten:
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[[KIF460:Resolutionen/Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse|Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse]]:


Die {{KIF|46,5}} bestätigt die Resolution [[KIF460:Resolutionen/Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse|Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse]] und ergänzt diese um weitere Forderungen Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen:
* Bei [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II]).
* Bei [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II]).
** Wir sind der Ansicht, dass insbesondere für nicht bei den Eltern wohnhaften Studierenden eine Anpassung der Zahlungshöhe an den in den letzten Jahren bundesweit stark gestiegenen Mietspiegel dringend erforderlich ist. Es wird angeregt, die durchschnittlichen Kosten für Wohnungsmieten in der jeweiligen Stadt bzw. Region als Grundlage für den zu bewilligigenden Wohnkostenanteil heranzuziehen.
** Wir sind der Ansicht, dass insbesondere für nicht bei den Eltern wohnhaften Studierenden eine Anpassung der Zahlungshöhe an den in den letzten Jahren bundesweit stark gestiegenen Mietspiegel dringend erforderlich ist. Es wird angeregt, die durchschnittlichen Kosten für Wohnungsmieten in der jeweiligen Stadt bzw. Region als Grundlage für den Wohnkostenanteil heranzuziehen.


* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient.
* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient.
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* Die Förderungshöhe des BAföG-Satzes soll angehoben und einmalige Zahlungen sollen zusätzlich eingeführt werden. Es sollen dabei u.a. Kosten übernommen werden für
Zudem fordert die {{KIF|46,5}} den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) in den genannten Belangen zu überarbeiten:
 
* Die Förderungshöhe des BAföG-Satzes soll angehoben und einmalige Zahlungen sollen eingeführt werden. Es sollen dabei u.a. Kosten übernommen werden für
** wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit der Immatrikulation (Semesterbeiträge, Semestertickets)
** wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit der Immatrikulation (Semesterbeiträge, Semestertickets)
** Umzug
** Umzug
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Verweis auf KOMET Reso
Verweis auf KOMET Reso


== Vorschlag nach Abschlussplenum ==
==Resolution v1.0==
Die {{KIF|46,5}} bestätigt die Resolution [[KIF460:Resolutionen/Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse|Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse]] und ergänzt diese um weitere Forderungen. Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung ([https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/ Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG]) in den im Folgenden genannten Belangen zu überarbeiten:
* Bei [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html § 13 Abs 2] (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandorts zu berücksichtigen (vgl. z.B. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html § 22 (1) SGB II]).
* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient.
* Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html § 21 SGB II] zu erbringen.
(Bis hierhin Original unverändert)
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* Die Förderungshöhe des BAföG-Satzes ist anzuheben um die vorhandene Inflation und gesteigerten Lebenskosten auszugleichen. Die Erhöhung ist mindestens an den Steigerungen des Mindestlohnes, Steigerungen des Tarifvertrages der Länder oder Steigerungen der Diäten des Bundestages zu orientieren.
* Anträge für den Bezug von BAföG Leistungen, die innerhalb von 6 Wochen nicht bearbeitet wurden, sind als vorläufig genehmigt einzustufen bis zur endgültigen Bearbeitung.
* Die Berechnungskriterien sind für Außenstehende nachvollziehbar darzustellen. (braucht mehr Details)
* Die Statusabfrage und Meldung von Bescheiden sind über alle BAföG-Ämter zu vereinheitlichen.
=== Unklare Aspekte ===
==== Einmalzahlungen ====
* Das BAföG muss einmalige Zahlungen ermöglichen für einmalige, für ein Studium notwendige Ausgaben. Es sollen dabei u.a. Kosten übernommen werden für
** wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit der Immatrikulation (Semesterbeiträge, Semestertickets)
** Umzug
** Ausstattung einer eigenen Wohnung
** Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc.
** Kaution bzw. die für den Abschluss erforderlichen Anteile bei Wohnungsgenossenschaften zu stellen
Das funktioniert so nicht und ich habe auch keinen Vorschlag wie das so funktionieren könnte. Zum einen sind in der Liste Punkte die nicht einmalig sind ("wiederkehrend", Umzug, Anschaffung von Sachen), zum anderen habe ich keine Ahnung wie dies fair quantifiziert werden sollte. Wer darf wie oft welche Einmalzahlungen in Anspruch nehmen und wieso nicht mehrmals? Welche Einmalzahlung in welcher Höhe sind ok, welche nicht? Ist ein Laptop für 500 Euro angemessen oder für 2000? Ist dies studiengangsabhängig? Ist dies abhängig vom Anreiseweg?
==== Elternunabhängiges oder bedarfsunabhängiges BAföG ====
Original:
* Ein Anspruch auf Unterstützung durch BAföG soll um bisher nicht empfangsberechtigte Personengruppen erweitert werden. Ein positiver Antragsbescheid soll besonders vereinfacht werden für
** Komplizierte familiäre Konstellationen, z.B. Eltern, die trotz ausreichenden Einkommens nicht in der Lage bzw. nicht Willens zur Studienfinanzierung sind.
Das fordert ein eltern/bedarfunabhängiges BAföG. Kann auch so direkt gefordert werden.


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