KIF460:Resolutionen/Polizeiaufgabengesetz Bayern und Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.
Die {{KIF|46,0}} schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.


Die {{KIF|46,0}} weist in diesem Zusammenhang nochmal auf die vorherigen Resolutionen hin: "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze]]".
Die {{KIF|46,0}} weist in diesem Zusammenhang nochmal auf die vorherigen Resolutionen hin: "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze|Anti-Terrorgesetze]]".





Version vom 13. Mai 2018, 02:33 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel und Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (Kopie) und gegen den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen (Kopie) aus.

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. (Kopie) an.

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften weist in diesem Zusammenhang nochmal auf die vorherigen Resolutionen hin: "Offener Brief zur Inneren Sicherheit", "Überwachung" und "Anti-Terrorgesetze".


Im Konsens angenommen