KIF460:Resolutionen/Polizeiaufgabengesetz Bayern und Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) [4] und gegen den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen (Sicherheitspaket 1) [5] aus.  
Die {{KIF|46,0}} (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts] ([[Medium:Neufassung PAG-Neuordnungsgesetz.pdf|Kopie]]) und gegen den [https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2351.pdf Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen] ([[Medium:Nrw polizeigesetz neu.pdf|Kopie]]) aus.  


Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.  
Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.  


Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. [6] an.
Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.


Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "Offener Brief zur Inneren Sicherheit", KIF 36,5 "Überwachung" und insbesondere KIF 36,0 "Anti-Terrorgesetze". [1] [2] [3]
Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", KIF 36,5 "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und insbesondere KIF 36,0 "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze|Anti-Terrorgesetze]]".


[1] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung
[2] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF365:Reso%C3%9Cberwachung
[3] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF360:Anti-Terrorgesetze
[4] https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf
[5] Drucksache 17/2351 https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2351.pdf
[6] http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf


'''Im Konsens angenommen'''
'''Im Konsens angenommen'''


[[Kategorie:Resolution]]
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 15. Mai 2018, 05:10 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (Kopie) und gegen den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen (Kopie) aus.

Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.

Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. (Kopie) an.

Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "Offener Brief zur Inneren Sicherheit", KIF 36,5 "Überwachung" und insbesondere KIF 36,0 "Anti-Terrorgesetze".


Im Konsens angenommen