Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Polizeiaufgabengesetz Bayern und Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen

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Die {{KIF|46,0}} (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts] ([[Medium:Neufassung PAG-Neuordnungsgesetz.pdf|Kopie]]) und gegen den [https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2351.pdf Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen] ([[Medium:Nrw polizeigesetz neu.pdf|Kopie]]) aus.  
Die {{KIF|46,0}} spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel und Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts] ([[Medium:Neufassung PAG-Neuordnungsgesetz.pdf|Kopie]]) und gegen den [https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2351.pdf Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen] ([[Medium:Nrw polizeigesetz neu.pdf|Kopie]]) aus.  


Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.  
Die {{KIF|46,0}} spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.  


Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.
Die {{KIF|46,0}} schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.


Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", KIF 36,5 "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und insbesondere KIF 36,0 "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze|Anti-Terrorgesetze]]".
Die {{KIF|46,0}} weist in diesem Zusammenhang nochmal auf die vorherigen Resolutionen hin: "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze|Anti-Terrorgesetze]]".




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