KIF460:Resolutionen/Digitale Wahlen Duisburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} in Bremen kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem.
== Resolution ==
Die {{KIF|46,0}} kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem.


Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG.
Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG.
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* Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten.
* Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten.
* Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden.
* Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden.
* Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwieweit die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der DSGVO nötig ist.
* Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwiefern die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung notwendig ist.
 
== Poliert ==
 
Der AK empfiehlt statt dieser Resolution in einer eigenen Resolution die eingesetzte Software abzulehnen: [[KIF460:Resolutionen/Ablehnung der Online-Wahl von Polyas|Ablehnung der Online-Wahl von Polyas]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2018, 21:52 Uhr

Resolution[Bearbeiten]

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem.

Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG.

Desweiteren sehen wir bei der technischen Umsetzung folgende eklatante Probleme:

  • Der Zugang zum Wahlportal durch die Verwendung nutzergewählter Passwörter erfüllt die Anforderung, ein nachweislich sicherer Zugangsmechanismus zu sein, nicht.
  • Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten.
  • Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden.
  • Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwiefern die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung notwendig ist.

Poliert[Bearbeiten]

Der AK empfiehlt statt dieser Resolution in einer eigenen Resolution die eingesetzte Software abzulehnen: Ablehnung der Online-Wahl von Polyas