KIF460:Resolutionen/Besetzung von Findungskommissionen in Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begründung und Hintergründe ==
== Begründung und Hintergründe ==


Die verschiedenen an Hochschulen vertretenen Statusgruppe, die im Senat als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Professor*innen und Studierende vertreten werden, haben alle ein berechtigtes Interesse an der Wahl eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin mitzuwirken.
Dieses Interesse erstreckt sich insbesondere auch auf die Findung und Auswahl geeigneter Kandidaten.


Da im Senat allerdings vier Statusgruppen vertreten sind, und die Entsendung von Mitgliedern der Professor*innengruppe aufgrund der absoluten , der die Zusammensetzung einer Findungskommission zur Findung eines/einer Präsident*in behandelt und besagt, dass diese Kommission aus 3 Senatsmitgliedern und 3 Hochschulrats-/Stiftungsratsmitgliedern besteht.
Mehrheit dieser Statusgruppe im Senat als gesichert betrachtet werden kann, werden so die verbliebenen Statusgruppen des wissenschaftlichen Mittelbaus, der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und der Studierenden potenziell gegeneinander ausgespielt.
Jede Statusgruppe einer Hochschule hat ein fundiertes Interesse daran, an der Auswahl für die Neubesetzung des Präsident*innenamtes auch bereits während der Vorauswahl im Rahmen der Findungskommission beteiligt zu sein.


[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true
[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Version vom 11. Mai 2018, 16:52 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu einer Überarbeitung des §38 Abs. 2 NHG auf, so dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in die Findungskommission entsandt werden.


Begründung und Hintergründe

Die verschiedenen an Hochschulen vertretenen Statusgruppe, die im Senat als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Professor*innen und Studierende vertreten werden, haben alle ein berechtigtes Interesse an der Wahl eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin mitzuwirken. Dieses Interesse erstreckt sich insbesondere auch auf die Findung und Auswahl geeigneter Kandidaten.


[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true