Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse“
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* Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html § 21 SGB II] zu erbringen | * Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html § 21 SGB II] zu erbringen | ||
'''Im Konsens angenommen''' | '''Im Konsens angenommen''' (modulo Verweise/Links und redaktionellen Änderungen) | ||
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