KIF460:Resolutionen/Ablehnung Sponsoring und Werbung Lehr/Lernräume: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: Zeile 23:


* Sponsoring und Werbung dieser Art zu unterbinden
* Sponsoring und Werbung dieser Art zu unterbinden
* die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Kooperationen für alle Mitglieder der Hochschule transparent zu machen
* die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Kooperationen für alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule transparent zu machen
* bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, im Vorhinein für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufzuschlüsseln
* bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, im Vorhinein für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufzuschlüsseln



Version vom 13. Mai 2018, 01:12 Uhr

AK Ergebnis

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften in Bremen (KIF 46,0) lehnt Werbung durch kommerziell agierende Hochschulexterne in studentischen Lehr- und Lernräumen ab. Daher fordert sie die verwaltenden Institutionen aller Hochschulen zu folgenden Punkten auf:

  1. Die von Studierenden verwendeten Lern- und Lehrräume sind frei von oben genannter Werbung zu halten
  2. Die Unabhängigkeit von Lehre muss gewährleistet werden
  3. Wirtschaftliche Kooperationen sind für alle Mitglieder der Hochschule transparent auszugestalten
  4. Bevor ein Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, soll vorher für alle Hochschulmitglieder klar aufgeschlüsselt werden, warum die bestehende Finanzierungssituation durch Bund und Länder für den Zweck unbefriedigend ist. Des weiteren ist die Notwendigkeit genau dieser Option zu begründen.


AK Begründung

Unerwünschte Werbung z.B. durch Firmenlogos in oder um Hörsälen ist störend und steht dem schützenswertem Charakter der Lehr- und Lernräume zuwider. Per Definition hat sie einen beeinflussenden Effekt. Deshalb sehen wir die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre als gefährdet, im Einzelfall sogar als angegriffen an. Im Kontext von Lehre und Lernen kann Werbung die erforderliche Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Studierende, die sich diesen Auswirkungen entziehen wollen, sehen sich gezwungen den Veranstaltungen nicht mehr beizuwohnen, was dem Gedanken von frei vefügbarer Lehre widerspricht. Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass eine Hochschule nicht unternehmerisch agieren muss, um ihren Aufgaben nachzukommen.

Alternative zum letzten Satz: Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass zusätzliche Werbeeinnahmen auf Kosten der Lehrsituation nicht von Nöten sind.

Poliert

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt Sponsoring von Lehr- und Lernräumen sowie aufdringliche oder belästigende Werbung in diesen, insbesondere jene, die den Lehr- und Lernalltag stören, ab. Daher fordern wir alle Hochschulen auf:

  • Sponsoring und Werbung dieser Art zu unterbinden
  • die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Kooperationen für alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule transparent zu machen
  • bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, im Vorhinein für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufzuschlüsseln


  • Hinweis Thomas: Es gibt diverse Aktualisierungen nach dem polieren AK


Begründung nach Polierung

Unerwünschte Werbung z.B. durch Firmenlogos in oder um Hörsälen ist störend und steht dem schützenswerten Charakter der Lehr- und Lernräume zuwider. Werbung hat per Definition einen beeinflussenden Effekt, weshalb wir die Unabhängigkeit der Lehre als gefährdet, im Einzelfall sogar als angegriffen ansehen. Im Kontext von Lehre und Lernen kann Werbung die erforderliche Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Studierende, die sich diesen Auswirkungen entziehen wollen, sehen sich gezwungen den Veranstaltungen nicht mehr beizuwohnen, was dem Gedanken von frei verfügbarer Lehre widerspricht. Sponsoring wird immer mit der Erwartung "eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten"[1] durchgeführt und wird von uns als Werbung betrachtet, weshalb es aus den oben genannten Gründen ebenfalls abzulehnen ist. Des Weiteren begeben sich die Universitäten durch Sponsoringverträge mit der Wirtschaft in ein Abhängigkeitsverhältnis mit diesern, was dazu führen kann, dass strategische Partner der Hochschule eine Haltung annehmen, die ein Sponsoring als Grundlage für jegliche Zusammenarbeit erwartet. Nach unserer Auffassung sollten bei den Hochschulen keine zusätzlichen Werbeeinnahmen auf Kosten der Lehrsituation von Nöten sein, um ihren Aufgaben nachzukommen. Schließlich sollten sie durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, wie ihnen zusteht.

  • Hinweis Thomas: Der Polieren AK schreibt keine neue Begründung. Ihr könnte eure eigene Begründung einfach ersetzen und müsst nicht mehrere parallel pflegen...

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Sponsoring