KIF460:Resolutionen/Ablehnung Sponsoring und Werbung Lehr/Lernräume: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} in Bremen (KIF 46,0) lehnt Werbung durch kommerziell agierende Hochschulexterne in studentischen Lehr- und Lernräumen ab.
Die {{KIF|46,0}} lehnt Sponsoring von Lehr- und Lernräumen, sowie aufdringliche Werbung, die den Lehr- und Lernalltag stören, ab.
Daher fordert sie die verwaltenden Institutionen aller Hochschulen zu folgenden Punkten auf:


# Die von Studierenden verwendeten Lern- und Lehrräume sind frei von oben genannter Werbung zu halten
Daher fordert sie alle Hochschulen auf, Sponsoring und Werbung in dieser Art zu unterlassen. Des Weiteren muss über bestehende Kooperationen im Lehrbereich und deren Gründe hochschulöffentlich und transparent informiert werden.  
# Die Unabhängigkeit von Lehre muss gewährleistet werden
# Wirtschaftliche Kooperationen sind für alle Mitglieder der Hochschule transparent auszugestalten
# Bevor ein Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, soll vorher für alle Hochschulmitglieder klar aufgeschlüsselt werden, warum die bestehende Finanzierungssituation durch Bund und Länder für den Zweck unbefriedigend ist. Des weiteren ist die Notwendigkeit genau dieser Option zu begründen.




== Begründung ==
'''Im Konsens angenommen'''


Unerwünschte Werbung z.B. durch Firmenlogos in oder um Hörsälen ist störend und steht dem schützenswertem Charakter der Lehr- und Lernräume zuwider. Per Definition hat sie einen beeinflussenden Effekt. Deshalb sehen wir die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre als gefährdet, im Einzelfall sogar als angegriffen an.
[[Kategorie:Resolution]]
Im Kontext von Lehre und Lernen kann Werbung die erforderliche Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Studierende, die sich diesen Auswirkungen entziehen wollen, sehen sich gezwungen den Veranstaltungen nicht mehr beizuwohnen, was dem Gedanken von frei vefügbarer Lehre widerspricht.
Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass eine Hochschule nicht unternehmerisch agieren muss, um ihren Aufgaben nachzukommen.
 
Alternative zum letzten Satz:
Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass zusätzliche Werbeeinnahmen auf Kosten der Lehrsituation nicht von Nöten sind.
 
 
== Poliert ==
 
Die {{KIF|46,0}} lehnt Sponsoring von Lehr- und Lernräumen sowie aufdringliche Werbung in diesen ab. Daher fordern wir alle Hochschulen auf:
 
* Sponsoring und Werbung dieser Art zu unterbinden
* Die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Kooperationen sind für alle Mitglieder der Hochschule transparent zu machen
* Bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, muss vorher für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufgeschlüsselt werden
 
Bedeutungen aufdringlich (wiktionary): -> Fußnote<br>
[1] persönliche Grenzen ignorierend; durch invasives Verhalten störend

Aktuelle Version vom 13. Mai 2018, 04:14 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt Sponsoring von Lehr- und Lernräumen, sowie aufdringliche Werbung, die den Lehr- und Lernalltag stören, ab.

Daher fordert sie alle Hochschulen auf, Sponsoring und Werbung in dieser Art zu unterlassen. Des Weiteren muss über bestehende Kooperationen im Lehrbereich und deren Gründe hochschulöffentlich und transparent informiert werden.


Im Konsens angenommen