KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen

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Die KIF lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab.

Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.)

[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, anderslautende un Vorschriftem bleiben davon unberührt sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch