KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder hochschulöffentlich [1] zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.
Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder hochschulöffentlich [1] zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.


[1] hochschulöffentliche Bereiche: für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglich
[1] hochschulöffentlich: für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglich


== ähnliche Resos==
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* Dazu gibt es schon eine Resolution, die allgemeiner ist: [[KIF365:Überwachung]]
* Dazu gibt es schon eine Resolution, die allgemeiner ist: [[KIF365:Überwachung]]

Version vom 12. Mai 2018, 23:05 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab.

Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.)

[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, anderslautende und Vorschriftem bleiben davon unberührt sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch

Poliert

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder hochschulöffentlich [1] zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.

[1] hochschulöffentlich: für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglich

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