Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen“
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Die {{KIF|46,0}} lehnt die | Die {{KIF|46,0}} lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab. | ||
Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.) | |||
[ | [1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, | ||
anderslautende und Vorschriftem bleiben davon unberührt | |||
sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch |