Bearbeiten von „KIF455 Diskussion:Anerkennung von psychischen Krankheiten

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Abs. 2.5 in den Akkr.-Regeln [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf]
 
[http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf Regeln des Akkreditierungsrates:]
* 2.4: Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt.
* 2.5: Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt.
* 2.11: wie beispielsweise Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
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