Bearbeiten von „KIF455:ThürHG Novelle“
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*Prüfungsordnung ist dem Hochschulgesetz untergeordnet (Auch wenn PO strenger formuliert ist!) | *Prüfungsordnung ist dem Hochschulgesetz untergeordnet (Auch wenn PO strenger formuliert ist!) | ||
* | *Mike Niederstraßer, Spezialist für Prüfungsrecht vom Studierendenrat der Universität Jena. | ||
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*Fristen | *Fristen | ||
**vor allem Abmeldefrist schwankt sehr stark | **vor allem Abmeldefrist schwankt sehr stark | ||
**Erstantrittsfristen außerhalb Thüringens in keinem der anwesenden Bundesländern | **Erstantrittsfristen außerhalb Thüringens in keinem der anwesenden Bundesländern (?) | ||
*Wiederholungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich | *Wiederholungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich | ||
**teilweise mehrere Termine im selben Semester (zB Niedersachsen) | **teilweise mehrere Termine im selben Semester (zB Niedersachsen (?)) | ||
**Umsetzung (zB Anmeldung nach Nicht-Bestehen des ersten Versuchs), sowie Frist zum bestehen der Prüfung | **Umsetzung (zB Anmeldung nach Nicht-Bestehen des ersten Versuchs), sowie Frist zum bestehen der Prüfung | ||
*eine Uni an der mündliche Prüfungstermine sogar schon bis zu 8 Monate in der Zukunft gegeben wurden. | *eine Uni (?) an der mündliche Prüfungstermine sogar schon bis zu 8 Monate in der Zukunft gegeben wurden. |