KIF455:Statistiken zur Studiendauer

Aus KIF

Die Vorlage:KIF45,5 merkt an, dass entgegen der Definition nach Hochschulrahmengesetz der Begriff der Regelstudienzeit[0b] fälschlicherweise als die zu erwartende bzw. vorgeschriebene Studiendauer interpretiert wird[0a,0c], was insbesondere für Studieninteressierte und Studienanfänger irreführend ist.

Die Vorlage:KIF45,5 fordert das Statistische Bundesamt, die Statistischen Landesämter, den Fakultätentag und den Fachbereichstag, auf Daten und einheitliche Statistiken zu Studierendenzahlen, Studiendauern und Abschlüssen und über die durchschnittliche Studiendauer[1] (aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Hochschule) zu erheben und zu veröffentlichen.

[0a] OVG Hamburg 3 Bf 191/08.Z Rn. 31 https://openjur.de/u/592727.html [0b] Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit, in der ein berufsqualifizierender Abschluß erworben werden kann. ([https://www.gesetze-im-internet.de/hrg/BJNR001850976.htmlHochschulrahmengesetz [0c] Duden: "für ein bestimmtes Studium vorgeschriebene, eine bestimmte Anzahl von Semestern umfassende Zeit" https://www.duden.de/rechtschreibung/Regelstudienzeit Stand 2017-11-26

[1] Durchschnittliche Studiendauer im Sinne dieser Resolution beschreibt den Durchschnitt der Fachsemester (ohne Urlaubsemester) der Absolventen eines Semesters eines Faches.

Im Konsens angenommen