Bearbeiten von „KIF450:Resolutionen/VG Wort

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* Grundsätzlich diskutieren, ob wir dazu nach KIF 44,5 und KIF 44,0 noch eine weitere Resolution verabschieden wollen
* Grundsätzlich diskutieren, ob wir dazu nach KIF 44,5 und KIF 44,0 noch eine weitere Resolution verabschieden wollen
* Hinweis seine Arbeit vernünftig zu machen braucht keine Resolution
* Hinweis seine Arbeit vernünftig zu machen braucht keine Resolution
==Von der KoMa Beschlossene Version==
In Anbetracht der aktuellen Verhandlungen zwischen VG-WORT, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz betonen wir, die 80., wie auch schon die 78. und 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (Links einfügen) die Bedeutung des freien Zugangs zu Lehrmaterialen und deren einfacher Verfügbarkeit.
Daher fordern wir eine erneute Prüfung der Umsetzbarkeit der aktuellen Forderungen der VG Wort[1] durch die Hochschulen.
Insbesondere ist zu prüfen, wie sich der neue Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes[2] auf die Verhandlungssituation auswirkt.
Sollte es zu einem Vertrag mit nicht praktikablen Regelungen kommen, rufen wir die Hochschulen weiterhin dazu auf, diesem Vertrag nicht beizutreten.
In jedem Falle fordern wir, dass sich die Hochschulen gründlich vorbereiten und ihre Mitglieder gut über die gültige rechtliche Situation und deren Bedeutung für den Hochschulalltag informieren, dies ist bisher nicht überall geschehen.
Grundsätzlich halten wir die Hochschulen an, die Erstellung und Verbreitung von frei zugänglicher Literatur und Lehr-/Lernmaterialien zu fördern.
    [1] Schnittstelle der VG Wort zur Meldung http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/VGWIAH_Meldeportal_52aMeldemoeglichkeiten_Schnittstellenspezifikation_V4.0.pdf
    [2]Regierungsentwurf: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Adressaten: KMK, HRK
== Ergebnis Plenum==
'''Nicht angenommen''', da schon zwei Resolutionen dazu existieren und mehrere Inhaltsbestandteile als sehr diskussionswürdig gesehen werden. Grundforderung der bisherigen Resolutionen wird aber aufrecht erhalten.
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