KIF450:Resolutionen/Studentische Mitglieder in Prüfungsausschüssen in Bayern

Aus KIF

Hinweis: Thomas ist noch im KoMa Plenum, Resolution ist bei der KoMa noch nicht durch. Bitte nach hinten schieben, da wir den Text mit der KoMa abstimmen.

Entwurf A

Die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 80. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die bayerischen Hochschulen dazu auf, die Beteiligung von studentischen Mitgliedern in Prüfungsausschüssen zu ermöglichen.

Prüfungsausschüsse treffen Entscheidungen zum Kernbereich des Studiums mit direkten Auswirkungen auf die Studierenden. Eine Beteiligung von Studierenden ist deshalb in nahezu allen Bundesländern vorgesehen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden mit Verschwiegenheitsverpflichtung gelöst, wie sie beispielsweise auch in Berufungsverfahren üblich sind.

Entwurf B

https://kifkoma.oth-regensburg.de/apps/pads/p/17-06-17-kifkoma-pruefungsausschuss

Die 80. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in fast allen deutschen Bundesländern der Fall ist.

Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Studierenden, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven der Antragsteller hinter ihren Anträgen besser zu verstehen.

Durch eine studentische Stimme im Ausschuss wird zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht. Datenschutzrechtliche Bedenken k"onnen analog zu Berufungsverfahren ausger"aumt werden.

Um die Legitimation der studentischen Ausschussmitglieder sicherzustellen, sollte den studentischen Vertretenden in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewährt werden.

Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen.

Adressaten: Bayerisches Wissenschaftsministerium, Universitäten Bayern e.V.


Alte Vorschl"age: Datenschutzrechtliche Bedenken werden beispielsweise mit Verschwiegenheitsverpflichtung gelöst, wie sie in Berufungsverfahren üblich sind. Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen Ausschussmitgliedern und Antragstellern, da sie Verstaendnis fuer Perspektiven der studentischen Antragssteller schaffen koennen, und erhoehen zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen unter den Studenten.



Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Antragstellern, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven der Studierenden hinter ihren Anträgen besser zu verstehen. Zudem wird so die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht.

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Generell sieht das konsensfähig aus. Abwarten auf den Text welcher die KoMa beschließt und dann mit dem Text in KIF Abschlussplenum gehen.