Bearbeiten von „KIF450:Resolutionen/Aufforderung der studentischen Nominierung für den Akkreditierungsrat zu folgen“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Eine Nominierung durch die Landesrektorenkonferenzen respektive durch die Hochschulen entspricht nicht einer breit getragenen studentischen Vertretung. Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern daher die Landesrektorenkonferenzen und die Hochschulen auf, zur Nominierung der studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrates an den studentischen Akkreditierungspool zu verweisen. | Eine Nominierung durch die Landesrektorenkonferenzen respektive durch die Hochschulen entspricht nicht einer breit getragenen studentischen Vertretung. Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern daher die Landesrektorenkonferenzen und die Hochschulen auf, zur Nominierung der studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrates an den studentischen Akkreditierungspool zu verweisen. | ||
'''Im Konsens angenommen''' | '''Im Konsens angenommen.''' | ||