Bearbeiten von „KIF450:Resolutionen/Aufforderung der studentischen Nominierung für den Akkreditierungsrat zu folgen

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Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern die Hochschulrektorenkonferenz auf, der Nominierung des studentischen Akkreditierungspools für die Besetzung des Akkreditierungsrates zu folgen. Die Nominierung des studentischen Akkreditierungspools wird durch die Landesstudierendenschaften, Bundesfachschaftentagungen und den freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) getragen.
Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern die Hochschulrektorenkonferenz auf, der Nominierung des studentischen Akkreditierungspools für die Besetzung des Akkreditierungsrates zu folgen. Die Nominierung des studentischen Akkreditierungspools wird durch die Landesstudierendenschaften, Bundesfachschaftentagungen und den freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) getragen.


Eine Nominierung durch die Landesrektorenkonferenzen respektive durch die Hochschulen entspricht nicht einer breit getragenen studentischen Vertretung. Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern daher die Landesrektorenkonferenzen und die Hochschulen auf, zur Nominierung der studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrates an den studentischen Akkreditierungspool zu verweisen.
Eine Nominierung durch die Landesrektorenkonferenzen respektive durch die Hochschulen entspricht nicht einer breit getragenen studentischen Vertretung. Die {{KIF|45,0}} und {{KoMa|80}} fordern daher die Landesrektorenkonferenzen und die Hochschulen auf, zur Nominierung der studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrates an den studentischen Akkreditierungspool zu verweisen.
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