KIF450:Resolutionen/Ablehnung Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre steht nicht im Verhältnis zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.
Die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre steht nicht im Verhältnis zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.


In der aktuellen Version des [[xxx - Gesetzes]] werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es erscheint weiterhin unverhältnismässig.
In der aktuellen Version des [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s2218.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1497712703300 Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten] werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es erscheint weiterhin unverhältnismässig.

Version vom 17. Juni 2017, 17:22 Uhr

RESO

Die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich der der 36,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften an und lehnt die anlasslose Überwachung aller Bürger eines Landes über Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin entschieden ab.

Der erhoffte Nutzen steht für uns in keinem Verhältnis zum Verlust an Privatsphäre, der mit diesen Bestimmungen einhergeht.

Auch in der neuen Version des Gesetzes, welches am 01.07.2017 in Kraft treten wird, werden Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Wir regen an, auch auf dem Gebiet der Telekommunikation verdachtsabhängige Verfahren zur Verbrechensaufklärung einzusetzen.

RESO KIF 36,5

Die 36,5te Konferenz der Informatikfachschaften bestärkt auch weiterhin den Standpunkt, dass die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre nicht im Verhältnis steht zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.

Poliert

Aus aktuellem Anlass weist die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften auf ihre weiterhin aktuelle Position hin:

Die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre steht nicht im Verhältnis zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.

In der aktuellen Version des Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es erscheint weiterhin unverhältnismässig.