Bearbeiten von „KIF450:Resolutionen/Ablehnung Vorratsdatenspeicherung

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Aus aktuellem Anlass weist die {{KIF|45,0}} auf ihre weiterhin [[KIF365:Überwachung | aktuelle Position]] hin:
----- RESO -----
Die {{KIF|45,0}} schließt sich der Resolution der {{KIF|36,5}} an und lehnt die anlasslose Überwachung aller Bürger eines Landes über Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin entschieden ab.


Die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre steht nicht im Verhältnis zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.
Der erhoffte Nutzen steht für uns in keinem Verhältnis zum Verlust an Privatsphäre, der mit diesen Bestimmungen einhergeht.


In der aktuellen Version des [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s2218.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1497712703300 Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten] werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es ist weiterhin unverhältnismäßig.
Auch in der neuen Version des Gesetzes, welches am 01.07.2017 in Kraft treten wird, werden Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Wir regen an, auch auf dem Gebiet der Telekommunikation verdachtsabhängige Verfahren zur Verbrechensaufklärung einzusetzen.
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'''Im Konsens angenommen'''
----- RESO KIF 36,5 -----
Die 36,5te Konferenz der Informatikfachschaften bestärkt auch weiterhin den Standpunkt, dass die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre nicht im Verhältnis steht zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.
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[[Kategorie:Resolution]]
TLDR: Die KIF findet, dass die anlasslose Überwachung der Bürger & die Red. der Privatsphäre nicht im Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit steht.
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