KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up)

Aus KIF

Fragen die zu klären waren

  • Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
  • Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
  • Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
  • Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
  • Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?

Mögliche weitere Fragen

  • Ist bei einer Orientierungsphase für Erstsemester (die im Auftrag des Fachbereichs ausgerichtet wird) der Fachbereich oder die Fachschaft der Veranstalter (und damit haftbar)?
  • Sind Erstsemester in Ophasen-Kleingruppen als Schutzbefohlene der jeweiligen Tutoren zu betrachten? Inwieweit trägt die Fachschaft eine Verantwortung dafür?
  • Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
  • Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?