Bearbeiten von „KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up)

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== Diskussion ==
*Vorgänger-AK: https://kif.fsinf.de/wiki/KIF445:Haftungsausschluss_bzw._Haftung_bei_O-Phasen_und_anderen_Fachschaftsveranstaltungen
*Haftungsausschluss ist nicht immer möglich (selbst durch Unterschriften)
*Verantwortung für Minderjährige
**sicherheitshalber von Veranstaltungen ausschließen?
**Darmstadt (Zitat Rechtsabteilung): "Die Erziehungsberechtigten, die in ein Studium ihres Kindes eingewilligt haben (das verlangen wir bei der Bewerbung), haben damit regelmäßig auch in den Abschluss derjenigen Geschäfte eingewilligt, die üblicherweise mit dem Studium zusammenhängen."
**wichtige Frage: was sind eigentlich "Geschäfte [...] die üblicherweise mit dem Studium zusammenhängen"
***An der Uni Kiel wird das folgendermaßen erklärt: Minderjährige sind nicht nur beschränkt geschäftsfähig im Zivilrechtsverkehr, sondern auch beschränkt handlungsfähig im Verwaltungsrechtsverkehr. Das bedeutet, dass Minderjährige nur dannn eine wirksame Verfahrenshandlung wie z.B. Immatrikulation, An- und Abmeldung von Prüfungen, Abgabe von Erklärungen, Stellung von Anträgen und Nutzung der Universitätseinrichtungen durchführen können, wenn sie eine entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
**HU Berlin: Minderjährige sind nicht handlungsfähig ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
**TU München: Jeder Minderjährige sucht sich einen volljährigen Kommiliton, dem die Verantwortung übertragen wird.
**Emden: Minderjährige auf Erstiefahrten/Veranstaltung, die über Mitternacht hinaus gehen, ausgeschlossen.
***betrifft. ca. 20 von 4500
**Designierte verantwortliche Person mit Aufsichtspflicht (haftet persönlich)
**Uni Paderborn: Veranstaltungen enden offiziell vor Mitternacht, private Aktivitäten liegen nicht länger in unserer Hand.
**Beaufsichtigung von "fast volljährigen" ist nicht so kritisch/aufwändig wie bei jüngeren
**Frage: "Outing" von Minderjährigen ein Problem?
***Wir waren alle mal jung
***aber es ist ein Personenbezogenes Datum (-> Datenschutzrecht)
**Kneipentour
***Vergabe von Bändern/Identifikatoren zur Unterscheidung von minderjährigen/volljährigen Studis.
****Bänder sind in keiner Weise eine Absicherung.
*****Primäre Haftpflicht ist die Alkoholvertreibende Person.
*****Veranstalter haftet nur gering "nebenbei"
*****Bei Kneipentour Vorteil: Der Wirt ist (im Wesentlichen) schuld.
***Haftung bei Heimweg von (für Minderjährige)  frühzeitig beendeten Veranstaltungen.
****Veranstalter ist auch beim Heimweg verantwortlich.
***Kneipentour als private "Veranstaltung" organisieren (Personen folgen "zufällig" anderen Personen)
****Macht die Einladung "Wer dazukommen will kann gerne kommen" die Kneipentour zu einer offiziellen Veranstaltung?
***Veranstaltungen beschränken auf 23:00, danach selbstverantwortung
**Auch jüngere (e.g. 16 jährige) Ersties sind theoretisch möglich
**Erstiefahrten
***kritischer als Kneipentouren kein Abwälzen der Verantwortung auf z.B. den Wirt
*Ausschank von Getränken/Nahrung auf Veranstaltungen (durch Fachschaft)
**HS Emden: Offizieller Veranstalter ist der AStA (hat entsprechende Versicherung für Veranstaltungen)
**Uni München: Universität ist Veranstalter, Auflagen und Schulungen werden vorgeschrieben, angeboten
**Lebensmittelausgabe unkritisch, Lizenz für Ausschank von Getränken leicht erhältlich (lt. Gesundheitsamt)
**Fachschaftsveranstaltungen als privat zu deklarieren schwierig
***München: begrenzt auf Häufigkeit (eine Veranstaltung im Jahr geht noch als nicht-gewerblich durch)
**Ausschanklizenz: Benötigt für Ausschank oder (gewinnorientierter) Verkauf
***Erforderlich für Ausschank aller alkoholischer Getränke
***Bei Verkauf: Genehmigung von der Stadt
***ggf. Sondergenehmigung durch Universität (alkoholfreier Campus)
***genaue Regelung hängt von individueller Verwaltung ab!
***Lizenz kostet ggf. Geld
**Gesundheits- / Lebensmittelverordnung
***oftmals kritisch nur bei Zubereitung vor Ort
***keine Verantwortung des Veranstalters bei Selbstverpflegung
***besonders wichtig bei rohem Ei / Fleisch, etc -> Kühlkette erhalten
*Anmeldung von Veranstaltung
**Wie findet sie statt?
***Unterschiedlich z.B. nach Größe der Veranstaltung
***Buchung / Antrag bei Uni/Gebäudemanagement
***evtl. muss auch bei der Stadt angemeldet werden (informieren!)
**Offizielle Anmeldung liefert Absicherung
**kritischer als Kneipentouren
**Wer ist verantwortlich für korrekte Formalia?
**Gebäudemanagement erhält Anmeldungen, stellt Auflagen, z.B.
***Vorkalkulationen für Helferschichten, Kosten, etc.
***Nachkalkulationen
*Security
**Wer wird eingesetzt, (externer) Sicherheitsdienst?
**evtl. verpflichtend abhängig von Veranstaltungsgröße
***Niedersachsen: ab 200 Personen muss Security gestellt werden
**externe Location: Betreiber stellt Security, im Preis inbegriffen
**Problematisch bei externen Teilnehmern?
**Security durch Studierenden wirkt irgendwie netter
***kombinierbar mit "professioneller" Security zur Kostenersparnis
**Besteht bei Veranstaltungen Hausrecht?
**Nur auf Eingreifen von Polizei/Rettungskräften verlassen ist gefährlich
***evtl. lange Reaktionszeit
***Formal haben Rettungswagen max. Reaktionszeit (Polizei nicht)
**Auf Campus:
***Exmatrikulation als letztes Druckmittel
**Extern:
***Kooperation mit Besitzer der Location statt Miete -> verlagert Verantwortung
*Wer stellt Vertrag mit externen?
**Kann die Fachschaft die Studierendenschaft offiziell vertreten?
**evtl. muss AStA Verträge unterzeichnen
*GEMA
**alle öffentlichen / halböffentlichen Veranstaltungen mit Musik sind GEMA-pflichtig
**Anmeldung an offiziellen Stellen setzt GEMA in Kenntnis
**Playlist muss nur bei gescheduleter Musik eingereicht werden
**ggf. hat die Uni einen Rahmenvertrag
**im Zweifelsfall anrufen, schafft Klarheit
*Wann ist eine Veranstaltung privat
**"Verbundenheit" der Teilnehmer
***Tickets / Immatrikulation zur Teilnahme -> öffentlich
***Familienfeier ist schon nicht mehr privat!
*Versicherungen und persönliche Haftung
**Wie sind Studierende versichert? (z.B. über Hochschule)
**Wer ist verantwortlich?
***Bei Fahrlässigkeit, etc: Geht zurück auf Privatpersonen
**AStA/etc. als offizieller Veranstalter
***In Bayern: keine verfasste Studierendenschaft, Fachschaften als Vereine
**Kosten
***Ball mit ca. 200 Personen: 100€ Versicherung pro Abend
****Wer darf sich überhaupt versichern?


== Weiteres Vorgehen ==
== Fragen die zu klären waren ==
*Die Rechtsabteilung der eigenen Hochschule anschreiben
**Antworten, Lösungen hängen stark von Universitäten ab, man kommt nicht darum herum sich individuell zu informieren
**Fragen unter https://kif.fsinf.de/wiki/KIF450:Haftung_bei_Fachschaftsveranstaltungen_(Follow-Up)
**Ergebnisse zum Vergleich hier eintragen
*Checkliste von Problemen wäre wünschenswert
**Vergleich der Verfahren von Veranstaltungsanmeldungen / Auflagen
**Sammlung von Fragen und individuellen Ergebnissen auf der Wiki Seite
 
 
 
== Fragen die zu klären sind ==


*Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
*Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
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*Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
*Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?


== Gesammelte Antworten der Rechtsabteilungen ==
== Gesammelte Antworten (vor der KIF) ==


=== TU Darmstadt ===
=== TU Darmstadt ===
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