Bearbeiten von „KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up)

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*Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
*Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
** Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren)
** Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren)
=== HTWK Leipzig ===
*Inwieweit haben Fachschaftsräte von Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige?
**Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Der FSR bei Veranstaltungen die sog. Verkehrssicherungspflichten, an die bei Teilnahme von Minderjährigen ggf. (z.B. Betrieb von Hüpfburg, Trampolin etc.) gesteigerte Anforderungen zu stellen sind.
*Welchen Umgang empfiehlt die HTWK? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
**Es wird empfohlen den Teilnehmern eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben.
*Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die HTWK oder das Studierendenwerk)?
**Keine.
*Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
**Bzgl. der Versicherung gibt es keinen Unterschied.
*Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
**Ja.
*Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
**Nein, da wir kein Gewerbe sind.
*Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
**Den Umfang regelt Sachsen über die Sächsische Gaststättenverordnung.
*Wie handhabt die HTWK die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
**Es wird sich an das BGB gehalten - wer schuldhaft etwas beschädigt zahlt.
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