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| *Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben | | *Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben |
| ** Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren) | | ** Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren) |
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| === HTWK Leipzig ===
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| *Inwieweit haben Fachschaftsräte von Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige?
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| **Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Der FSR bei Veranstaltungen die sog. Verkehrssicherungspflichten, an die bei Teilnahme von Minderjährigen ggf. (z.B. Betrieb von Hüpfburg, Trampolin etc.) gesteigerte Anforderungen zu stellen sind.
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| *Welchen Umgang empfiehlt die HTWK? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
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| **Es wird empfohlen den Teilnehmern eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben.
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| *Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die HTWK oder das Studierendenwerk)?
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| **Keine.
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| *Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
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| **Bzgl. der Versicherung gibt es keinen Unterschied.
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| *Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
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| **Ja.
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| *Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
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| **Nein, da wir kein Gewerbe sind.
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| *Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
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| **Den Umfang regelt Sachsen über die Sächsische Gaststättenverordnung.
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| *Wie handhabt die HTWK die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
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| **Es wird sich an das BGB gehalten - wer schuldhaft etwas beschädigt zahlt.
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