KIF445:Resolutionen/elearning

Aus KIF
Version vom 5. November 2016, 15:45 Uhr von Glor (Diskussion | Beiträge) (Elearning Reso)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Adressat

Hochschulen

Resoltionsentwurf

Viele Hochschulen nutzen E-Learning Angebote im Rahmen der Lehre. Unter E-Learning verstehen wir in diesem Kontext nur interaktive Angebote mit zumindest weitesgehend freier Zeiteinteilung und nicht reine Konsumangebote. Es zählen also nicht dazu: Übungsblätter, zur Verfügung gestellte Vorlesungsaufzeichnungen, weder in schriftlicher Form, noch als Videoangebot, sowie elektronische Klausurformen.

Viele E-Learning Angebote weisen allerdings eine geringe Qualität auf. Wichtige Qualitätsmerkmale von E-Learning Angeboten sind:

  • Fokus auf den zu lernenden Konzepten, d.h. z.B. Vermeidung aufwändiger Aufgaben mit geringem Lerneffekt
  • unterstützend und vertiefend zu anderen Lernangeboten
  • aktuell und relevant
  • Multimodalität, also Vermittlung über verschiedene Sinne
  • Multimedialität

Wünschenswert wären desweiteren:

  • keine Prüfungssituation
  • Wiederverwendbarkeit
  • Skalierbarkeit
  • Zugänglichkeit nach Außen
    • etwa als Open Educational Ressources
  • keine festen Bearbeitungszeiten

Die KIF 44,5 fordert daher, die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning Angebote zu verbessern. Die KIF 44,5 spricht sich dabei weder für noch gegen E-Learning aus.

Desweiteren hält die KIF 44,5 es für wichtig, dass E-Learning-Angebote immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sind.