KIF445:Resolutionen/elearning: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|44,5}} fordert von den Hochschulen zu E-Learning:
* Die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning-Angebote muss verbessert  werden (RAK: gewährleistet sein?)
* E-Learning Angebote müssen immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sein
RAK: vorschlag zu vertagen
= Qualität von E-Learning Angeboten =
= Qualität von E-Learning Angeboten =


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* Multimedialität
* Multimedialität
Wünschenswert wären desweiteren:
Wünschenswert wären desweiteren:
* keine Prüfungssituation
* Wiederverwendbarkeit
* Wiederverwendbarkeit
* Skalierbarkeit
* Skalierbarkeit

Aktuelle Version vom 5. November 2016, 22:27 Uhr

Resolution[Bearbeiten]

Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen zu E-Learning:

  • Die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning-Angebote muss verbessert werden (RAK: gewährleistet sein?)
  • E-Learning Angebote müssen immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sein

RAK: vorschlag zu vertagen

Qualität von E-Learning Angeboten[Bearbeiten]

Viele Hochschulen nutzen E-Learning-Angebote im Rahmen der Lehre. Unter E-Learning verstehen wir in diesem Kontext nur interaktive Angebote mit zumindest weitestgehend freier Zeiteinteilung und nicht reine Konsumangebote. Es zählen also nicht dazu: Übungsblätter, zur Verfügung gestellte Vorlesungsaufzeichnungen, weder in schriftlicher Form, noch als Videoangebot, sowie elektronische Klausurformen.

Viele E-Learning-Angebote weisen allerdings eine geringe Qualität auf. Wichtige Qualitätsmerkmale von E-Learning-Angeboten sind:

  • Fokus auf den zu lernenden Konzepten, d. h. z. B. Vermeidung aufwändiger Aufgaben mit geringem Lerneffekt
  • unterstützend und vertiefend zu anderen Lernangeboten
  • aktuell und relevant
  • Multimodalität, also Vermittlung über verschiedene Sinne
  • Multimedialität

Wünschenswert wären desweiteren:

  • Wiederverwendbarkeit
  • Skalierbarkeit
  • Zugänglichkeit nach Außen
    • etwa als Open Educational Resources
  • keine festen Bearbeitungszeiten

Die KIF 44,5 fordert daher von den Hochschulen, die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning-Angebote zu verbessern. Die KIF 44,5 spricht sich dabei weder für noch gegen E-Learning aus.

Desweiteren hält die KIF 44,5 es für wichtig, dass E-Learning-Angebote immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sind.