Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Vergabeprozess des Deutschlandstipendiums“
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* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden. | * Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden. | ||
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref> | * Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref> | ||
== Referenzen == | == Referenzen == |