Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Unirahmenvertrag“
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Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. | Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. | ||
Die | Die KIF unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft, Lehre und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. | ||
Damit schließt sich die | Damit schließt sich die KIF der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtlichen Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert des weiteren die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2] | ||
Wir appellieren an die VG Wort und die | Wir appellieren an die VG Wort und die KMK, die aktuell geltende Regelung zunächst beizubehalten und sich intensiv mit alternativen Vergütungsregelungen zu beschäftigen. | ||
Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. |