Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Unirahmenvertrag

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* Zeit: mindestens 65 Stunden an reinen Meldevorgängen; zusätzliche Recherchen, Rückfragen und Informationen nicht eingerechnet (~25% qualifizierte Stelle dauerhaft) - zusätzlicher Aufwand durch interne Abrechnung (nicht Teil des Pilotprojektes)
* Zeit: mindestens 65 Stunden an reinen Meldevorgängen; zusätzliche Recherchen, Rückfragen und Informationen nicht eingerechnet (~25% qualifizierte Stelle dauerhaft) - zusätzlicher Aufwand durch interne Abrechnung (nicht Teil des Pilotprojektes)
= Resolution =
= Resolution =
== Plenumsversion ==
=== Resolution VG-Wort Ablehnung Rahmenvertrag ===
Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]] und fordert die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Die entsprechende Kritik der Hochschulrektorenkonferenz, der Landesrektorenkonferenzen, der Landesastenkonferenzen und anderer Bundesfachschaftentagungen wird unterstützt.
Anm.: Zum letzten Satz werden Referenzen/Links eingefügt.


== Aktuelle Version ==
== Aktuelle Version ==
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Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]].
Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]].


Die {{KIF|44,5}} unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft, Lehre und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
Die {{KIF|44,5}} unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.


Damit schließt sich die {{KIF|44,5}} der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtlichen Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert des weiteren die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]
Die {{KIF|44,5}} schließt sich damit der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtliche Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert die Hochschulen dazu auf dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]


Wir appellieren an die VG Wort und die Kultusministerkonferenz, die aktuell geltende Regelung zunächst beizubehalten und sich intensiv mit alternativen Vergütungsregelungen zu beschäftigen.
Für die Übergangszeit appellieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung.  


Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.
Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen  in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen (Hint tb: Das ist teilweise falsch wenn man die Originalquellen liest) und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.


Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG Wort und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
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